Reiseruecktritt

 

Kann eine geplante und gebuchte Reise nicht angetreten werden, müssen die Stornogebühren durch den Reisenden getragen werden. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten der Stornierung der Reise. Der Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung errechnet sich Prozentual vom Reisepreis. Der Beitragsaufwand kann die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, z.B. in Höhe von 25 % des Reisepreises, gesenkt werden.

Die Reiserücktrittsversicherung leitet bei nachfolgenden Gründen der Reisestornierung:

  • plötzliche Erkrankung des/der Reisenden
  • schwere Unfallverletzung des/der Reisenden
  • Tod des/der Reisenden
  • Unverträglichkeit einer Impfung des/der Reisenden