Bei der Photovoltaikanlagenversicherung handelt es sich meist um eine sog. All-Gefahren-Versicherung. Dies bedeutet, das alles versichert ist, ausser den Ausschlüssen gem. den Versicherungsbedingungen der Photovoltaikanlagenversicherung. Wie z.B. Schäden aufgrund von Vorsatz durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, vorzeitige Abnutzung oder Alterung, und weitere.
In der Photovoltaikanlagenversicherung sind die Bestandteile, die zum Betrieb der Anlage erforderlich sind versichert. Diese sind u.a. Zähler für die Einspeisung und Erzeugung, Hausverteilerkasten, Modultragekonstruktion, Montageset, Überspannungsschutzeinrichtung.
Ergänzung zur Photovoltaikanlagenversicherung empfiehlt sich die Minderertragsversicherung, wenn ein Energieeinspeisungsvertrag mit einem Energieerzeugungsunternehmen besteht.