Wird das Mietobjekt durch einen Sachschaden aufgrund von Brand, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Explosion beschädigt, leistet die Mietverlustversicherung für die entgangenen Mieteinnahmen. Der Leistungszeitraum ist beschränkt auf 12 Monate, kann jedoch gegen einen Beitragszuschlag auf 24 Monate vereinbart werden. Im Rahmen der Mietverlustversicherung werden im Schadensfall weitere Kosten, wie z.B: Grundsteuer oder Gebühren der Müllentsorgung.
Bei selbstgenutzten Immobilien wird der ortsübliche Mietpreis zur Schadenregulierung angesetzt.