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In der Hausratversicherung sind im Rahmen der Aussenversicherung die persönlichen Gegenstände versichert, die sich vorübergehend nicht am Versicherungsort, z.B. in der Wohnung, befinden.

Somit sind die persönlichen Gegenstände, die ins Feriendomizil mitgenommen werden in der Aussenversicherung der Hausratversicherung versichert. Zu beachten ist, dass der Baustein der Aussenversicherung auch bei der Ferienhausversicherung im Regelfall auf 10 % der Versicherungssume der Hausratversicherung begrenzt ist.

In der Hausratversicherung sind Schäden versichert, die entstanden sind durch Brand, Blitzschlag, Explosion, ausgelaufenes Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl (einfacher Diebstahl ist nicht versichert), Vandalismus und Raub.