Glasversicherung

Die Glasversicherung kann im Rahmen der Ferienhausversicherung vereinbart werden. Diese wird meist mit der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung kombiniert. Die Glasversicherung sichert den finanziellen Aufwand bei Glasbruchschäden am Versicherungsort ab. Dieser wird im Versicherungsschein explizit genannt und bezeichnet ein Gebäude oder Räume in einem Gebäude. Für Mobiliarverglasung, z.B. Glasvitrine oder Glastisch besteht der Versicherungsschutz nur am Versicherungsort.