Die Reisegepäckversicherung erbringt die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn
- das Reisegepäck beschädigt wird
- das Reisegepäck zerstört wird
- das Reisegepäck abhanden kommt
Jedoch erfolgt keine Versicherungsleistung durch verlieren, liegenlassen oder hängenlassen des Reisegepäcks. Nicht zum Reisegepäck zählen Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere.