Reisegepaeck

 

Die Reisegepäckversicherung erbringt die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn

  • das Reisegepäck beschädigt wird
  • das Reisegepäck zerstört wird
  • das Reisegepäck abhanden kommt

 

Jedoch erfolgt keine Versicherungsleistung durch verlieren, liegenlassen oder hängenlassen des Reisegepäcks. Nicht zum Reisegepäck zählen Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere.