Im Zusammenhang mit der Anmietung eines Ferienhauses können Schäden entstehen, in die dritte Personen ungewollt beteiligt sind und betroffen sind. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung kann eingeleitet werden, wenn Dritte betroffen sind. Insbesondere wenn der Dritte schwer verletzt wurde oder sogar verstorben ist. In einigen Feriendomizilen wird der Schädiger in Haft gesetzt und nur gegen Stellung einer Kaution wieder frei gelassen. Die Rechtsschutzversicherung stellt im Regelfall die Kaution im Rahmen der vereinbarten Rechtsschutzversicherung.
In der Ferienhausversicherung stellt die Mieterrechtsschutzversicherung einen wichtigen Bestandteil dar, wenn es um die Durchsetzung der Rechte als Mieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung geht.
Schadenbeispiel:
Der Mieter eines Ferienhauses stellt bei der Ankunft am Feriendomizil fest, dass die im Reisekatalog beschrieben Eigenschaften des Ferienhauses bei weitem nicht zutreffen. Statt der zugesagten 3 Schlafzimmer mit 6 Schlafplätzen weist das Ferienhaus lediglich 1 Schlafzimmer mit 2 Schlafplätzen sowie im Wohnzimmer eine Ausziehcouch mit 2 Schlafplätzen auf. Der Hinweis des Mieters an den Vermieter wird von diesem ignoriert und keine Alternative zur Verfügung gestellt. Der Mieter reist sofort wieder ab und übergibt den Vorfall seiner Rechtsschutzversicherung, die den Reiesepreis erfolgreich zurückfordert und die Schadensersatzforderungen des Mieters wegen entgangener Urlaubsfreuden durchsetzt.