Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den elementarsten Ferienhausversicherungen. Denn die Haftung ist nach § 823 eindeutig geregelt. Jeder haftet mit seinem gesamten aktuellen und auch zukünftigen Vermögen unbegrenzt für den durch ihn verursachten Schaden. Eine Haftungsobergrenze sieht das BGB nicht vor.
Die Privathaftpflichtversicherung sichert u.a. die nachfolgenden Ereignisse ab:
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Personenschäden
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Sachschäden
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echte Vermögensschäden (in der Regel bis 30.000-100.000 EURO je Schaden)
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Mietsachschäden (Gebäudeschäden des Eigentümers, die durch einen Mieter schuldhaft zugefügt werden, in der Regel zwischen 100.000 und 500.000 EURO je Schaden)
Bei der Ferienhausversicherung ist der Geltungsbereich der Privathaftpflichtversicherung zu beachten, denn grundsätzlich ist diese in Deutschland für eine unbegrenzte Zeitdauer gültig. Im Regelfall jedoch ist die Gültigkeitsdauer in Europa auf 12 Monate begrenzt. Zu Europa zählen die EU-Staaten, Norwegen, Schweden und Dänemark.